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Feb 19 2007

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Sven

Urteil LG München

Abgelegt unter Recht

Abmahnen ist “in”, dies haben schon viele Webmaster und auch immer mehr Blogger am eigenen Leib erfahren müssen. Wer im Internet tätig ist muss sich bewusst sein: Die nächste perfekte Abmahnwelle kann über jeden hereinbrechen.  Auch uns hatte es letztes Jahr im März einmal mehr erwischt und wir hatten das zweifelhafte Vergnügen wegen einer Abmahnung vor das Landgericht in München ziehen zu dürfen.

Alles Begann mit der Zustellung einer Unterlassenserklärung eines in Internetkreisen doch recht bekannten Münchner Anwalts. Seine Mandantin Frau K, welche mir von diversen 0190 / Dialer Stadt-Geschichten nicht ganz unbekannt war, wäre Eigentümerin der Domain Klingeltöne Punkt bestimmte Domain Endung, Ihr Lebensgefährte hätte die Namensrechte an der deutschen Wortmarke Klingeltöne Punkt bestimmte Domain Endung und diese wäre von uns in den Meta Tags zweier Domains verletzt worden. Ein paar Recherchen in den einschlägigen Foren zeigte, wir waren nicht die einzigen welche sich die Frage stellten: Abmahnung bekommen was tun?

Nun die Frage stellte sich für uns nicht wirklich, denn in unseren Meta-Tags wurde nicht Klingeltöne Punkt bestimmte Domain Endung verwendet - sondern ein kleiner aber feiner Unterschied: bei uns wurde nur Klingeltöne Domain Endung verwendet (also ohne Punkt). Wir übergaben den Fall direkt an unseren Rechtsanwalt Dr. Bahr der sich dieser Sache annahm und auf dessen Seite Suchmaschinen & Recht kann man jetzt auch das Urteil nachlesen - für uns ein Erfolg auf ganzer Linie.

Für mich ist ein Trauerspiel das man wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht gehen muss, ein Telefonanruf bzw. eine Mail hätte gereicht und wir hätten die Domain Endung aus unseren Meta Tags entfernt, denn soviel wurde mit diesem Key wirklich nicht verdient. Dennoch freut es mich das hier ein Abmahner auf seinen Gerichts & Anwaltskosten sitzen geblieben ist, mit einem kurzem Gespräch hätte hier viel Geld gespart werden können. Mit Abmahnungen ist halt nicht immer nur schnelles Geld zu verdienen.

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